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Allgemeine Geschäftsbedingungen des "Hundehotel zum alten Forsthaus"

 

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die zeitweise Betreuung von Hunden, sowie alle für den Hundehalter erbrachten weiteren Leistungen des "Hundehotel zum alten Forsthaus" im Rahmen der zeitweisen Betreuung des Hundes.

  2. Zwischen dem Hundehalter und dem "Hundehotel zum alten Forsthaus" wird ein Vertrag über die Betreuung eines Hundes abgeschlossen. Dieser umfasst die Betreuung, Versorgung, Spaziergänge, Transport, Training, Friseurdienste und zeitweilige Unterbringung des Hundes. Jeder Hundehalter wird von uns ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen fester Bestandteil des Hundebetreuungsvertrages sind. Mit der Unterzeichnung eines Hundebetreuungsvertrages bestätigt der Hundehalter, dass er die allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen hat und sich mit diesen einverstanden erklärt. Sollte sich ein Hundehalter mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht einverstanden erklären, so kann ein Hundebetreuungsvertrag zwischen ihm und dem Hundehotel nicht zustande kommen. Da dieser jedoch eine Grundvoraussetzung für die Betreuung seines Hundes ist, können wir diesen Hund nicht zur Betreuung annehmen.

 

§ 2 Begriffsbestimmungen

  1. Hundehotel bedeutet einen mehrtägigen Aufenthalt des Hundes, wobei der Hund über Nacht in der Betreuung des "Hundehotel zum alten Forsthaus" verbleibt.

  2. Hundetagesstätte bedeutet, dass der Hund am selben Tag während der Öffnungszeiten gebracht und abgeholt wird und nicht über Nacht in der Betreuung des Hundehotels verbleibt.

  3. "Hundehotel zum alten Forsthaus" bedeutet Inhaber/in Hanna Bergermann und Lars Schulze-Olden, Taubengasse 130, 53840 Troisdorf,  Tel. 015771165901.

 

§ 3 Beratungsgespräch/Buchung

  1. Der Hundehalter wird über die Art der Unterbringung, Haltung und Betreuung durch ein Beratungsgespräch eingehend informiert.

  2. Der Besuch ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

  3. Jegliche Besonderheiten, wie Verpflegung, medizinische Versorgung und Ähnliches sind durch den Hundehalter vor Aufnahme des zu betreuenden Hundes ausdrücklich anzugeben. Der Hundehalter trägt dafür Sorge, dass alle Arbeitsmittel wie Medikamente, Pflegeutensilien, Halsband, Futter etc. rechtzeitig mit der Abgabe des zu betreuenden Hundes zur Verfügung gestellt werden. Reicht das Futter nicht, wird je nach Futtermenge und Art ein Aufschlag berechnet.

  4. Physische und psychische Besonderheiten und Störungen des zu betreuenden Hundes sowie der Verdacht auf aggressive oder ängstliche Verhaltensauffälligkeiten sind dem "Hundehotel zum alten Forsthaus" vor der Buchung mitzuteilen.

  5. Eventuelles Gefahrenpotential und bisheriges Fehlverhalten des zu betreunden Hundes und insbesondere durch ihn verursachte Fremdschäden müssen dem "Hundehotel zum alten Forsthaus" schriftlich mitgeteilt werden. Der Halter bestätigt, dass alle Informationen bezüglich des zu betreuenden Hundes vollständig und wahrheitsgetreu sind.

 

§ 4 Vertragspartner/-abschluss

  1. Vertragspartner sind das "Hundehotel zum alten Forsthaus" und der Eigentümer, bzw. Halter des zu betreuenden Hundes.

  2. Die Anmeldung des zu betreuenden Hundes kann ausschliesslich persönlich, telefonisch oder per WhatsApp-Nachricht erfolgen.

  3. Der Vertrag zwischen dem Hundehalter und dem "Hundehotel zum alten Forsthaus" kommt erst zustande, wenn das "Hundehotel zum alten Forsthaus" dem Hundehalter die Reservierung per Textnachricht bestätigt.

  4. Hunde, die noch nie in dem Hundehotel zur Betreuung waren, müssen vor einem mehrtägigen Aufenthalt einen Probetag und eine Probenacht (Schnuppertag) im "Hundehotel zum alten Forsthaus"  verbringen, wonach entschieden wird, ob der Hund aufgenommen wird oder nicht.

  5. Die Anmeldung zur Tagesbetreuung muss spätestens einen Tag vor Abgabe des zu betreuenden Hundes erfolgen. Ein Vertrag kommt bereits mit der Bestätigung des "Hundehotel zum alten Forsthaus", den zu betreuenden Hund am gewünschten Tage in die Tagesbetreuung aufzunehmen, zustande.

  1. Die gewünschten Leistungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu bezahlen.

  2. Der Betreuungsvertrag und die AGB's sind für die Betreuungszeit gültig.

  3. Änderungen an den Vertragsdaten des zu betreuenden Hundes und Änderungen der Vertragsdaten des Hundehalters bedürfen der Schriftform und sind vor dem nächsten Betreuungstermin dem "Hundehotel zum alten Forsthaus" mitzuteilen. Das "Hundehotel zum alten Forsthaus" ist berechtigt, auf Grund der Änderungen eine Betreuung abzulehnen.

 

§ 5 Leistungen

  1. Mit Vertragsabschluss ist das "Hundehotel zum alten Forsthaus" verpflichtet, einen Betreuungsplatz für den vom Hundehalter gebuchten Zeitraum bereitzuhalten, den Hund bei Abgabe in die Obhut zu nehmen und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

  2. Der Hundehalter ist verpflichtet, die für die Betreuung des Hundes und für die in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des "Hundehotel zum alten Forsthaus" zu bezahlen. Dies gilt auch für vom Hundehalter veranlasste Leistungen und Auslagen des "Hundehotel zum alten Forsthaus" an Dritte.

  3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer mit ein.

  4. Die Preise können von dem "Hundehotel zum alten Forsthaus" geändert werden, wenn der Hundehalter nachträglich Änderungen des Zeitraumes und/oder der Leistungen des "Hundehotel zum alten Forsthaus" wünscht und das "Hundehotel zum alten Forsthaus" dem zustimmt.

 

§ 6 Artgerechte Haltung

  1. Das Futter, welches der zu betreuende Hund gewohnt ist und eine Maßeinheit, wieviel er täglich bekommt, ist in ausreichender Menge mitzubringen. Im Falle, dass das Futter nicht ausreichend mitgegeben wurde, trägt der Hundehalter die Kosten für neues Futter, evtl. auch für Beschaffung anfallende Reisekosten. Während der Betreuung nicht verbrauchtes Futter wird bei Abholung mitgegeben.

  2. Das "Hundehotel zum alten Forsthaus" verpflichtet sich, den zu betreuenden Hund art- und verhaltensgerecht
    zu betreuen und das Tierschutzgesetz sowie das Landeshundegesetz NRW und dessen Nebenbestimmungen zu beachten.

  1. Während der vereinbarten Betreuungsdauer gewährleistet das "Hundehotel zum alten Forsthaus", dem zu betreuenden Hund ausreichend betreuten Freilauf auf dem eingezäunten Betriebsgelände zu verschaffen. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass sein Hund dort ohne Leine geführt wird und übernimmt die Haftung für alle damit in Verbindung stehenden Risiken. Mit der Angabe sozialverträglich, willigt der Hundehalter ein, dass sein Hund mit anderen Hunden freien Auslauf auf dem Gelände bekommt.

  2. Das "Hundehotel zum alten Forsthaus" ist nicht verpflichtet, während der Betreuungszeit schmutzig gewordene Hunde zu reinigen.

 

§ 7 Impfungen, Krankheiten, Tod  etc.

  1. Der Hundehalter versichert bei Abgabe seines Hundes in das "Hundehotel zum alten Forsthaus", dass dieser über einen gültigen, aktuellen Impfschutz verfügt mit folgenden Impfungen:
    *Staupe(S) *Hepatitis(H) *Parvovirose(P) *Parainfluenza/Zwingerhusten(Pi)  *Leptospirose(L)  *Tollwut(T) 
    Alle Impfungen müssen mindestens 2 Wochen alt sein und dürfen höchstens 1 Jahr bzw. 2 o. 3 Jahre bei Tollwut zurückliegen. Gültiger Impfpass ist bei Ankunft des Hundehotels vorzulegen und wird in dem "Hundehotel zum alten Forsthaus" hinterlegt.

  1. Besitzt der zu betreuende Hund nicht die aufgeführten Impfungen, ist das "Hundehotel zum alten Forsthaus" berechtigt, von dem Hundebetreuungsvertrag zurückzutreten.

  2. Der Hundehalter versichert mit Abgabe seines Hundes in das "Hundehotel zum alten Forsthaus" außerdem, dass der zu betreuende Hund gesund und frei von Parasiten und ansteckenden Krankheiten für Menschen oder Tiere ist und innerhalb der letzten 3 Monate eine Wurmkur und Antiparasitikaprophylaxe eingegeben wurde. Dies ist durch eine der folgenden Möglichkeiten zu belegen:

    1. schriftliche Bestätigung des Tierarztes über die Eingabe mit Datum und Produktname der Präparate

    2. Videoaufnahme des Hundehalters von der Eingabe per WhatsApp

    3. Die Präparate können nach Absprache dem "Hundehotel zum alten Forsthaus" übergeben werden und von diesem dem zu betreuenden Hund eingegeben werden

  3. Der Verdacht auf eine Erkrankung oder das Wissen über eine chronische Erkrankung oder über eine Behinderung des zu betreuenden Hundes und evtl. bestehende Therapien sind ausdrücklich vom Hundehalter bei der Buchung bekannt zu geben. Evtl. Medikamente mit Medikationsplan und schriftlicher Anweisung der Verabreichung sind zu hinterlegen. Das "Hundehotel zum alten Forsthaus" übernimmte keine Haftung für kranke Hunde und deren Folgen. Bringt ein Hund eine ansteckende Krankheit oder einen Parasitenbefall mit, trägt dessen Hundehalter die dadurch entstandenen Kosten, wie medizinische Behandlung angesteckter Hunde und Personen oder anderer Tiere, Desinfektion der Räumlichkeiten und des Geländes und Ähnliches. Trotz aller Prophylaxe kann es in Ausnahmefällen zu einer Ansteckung kommen. Für diesen Fall wird vom "Hundehotel zum alten Forsthaus" keine Haftung übernommen.

  4. Das "Hundehotel zum alten Forsthaus" übernimmt keine Garantie für die Gesundheit des zu betreuenden Hundes. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, durch einen Tierarzt bei Erkrankung oder deren Abklärung oder im Falle eines Unfalles/Verletzung o.Ä. seines Hundes erfolgen sollen. Das "Hundehotel zum alten Forsthaus" ist berechtigt einen Tierarzt zu beauftragen. Die hierbei entstehenden Kosten werden in voller Höhe durch den Hundehalter übernommen.

  1. Verstirbt ein Hund durch Krankheit oder Unfall o.Ä. kann mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kein Schadensersatz verlangt werden. Auf Wunsch wird das "Hundehotel zum alten Forsthaus" einen Tierarzt nach Wahl des Hundehalters beauftragen, um die Todesursache festzustellen oder/und den Hund ggf. aufzubewahren. Die entstehenden Kosten dafür gehen im vollem Umfang zu Lasten des Hundehalters.

 

§ 8 Läufige Hündin

  1. Läufige Hündinnen bzw. Hündinnen die voraussichtlich während der Aufenthaltsdauer läufig werden, können nicht aufgenommen werden, sollten sie es dennoch werden, müssen sie unverzüglich abgeholt werden. Hündinnen können frühestens 6 Wochen nach der letzten Läufigkeit betreut werden.

  2. Sollte der Hundehalter eine läufige Hündin in die Hundetagesstätte und in das Hundehotel geben bzw. eine Hündin, die während des Aufenthaltes läufig wird, so wird für  evtl. auftretendene Folgen (z.B. Deckung der Hündin während der Betreuungszeit) keine Haftung übernommen.

  3. Das "Hundehotel zum alten Forsthaus" berechnet dem Kunden für während des Aufenthaltes in der Hundetagesstätte und in dem Hundehotel läufig gewordene Hündin eine zusätzliche Pauschale von 20€ pro Tag.

 

§ 9 Haftung

  1. Der Hundehalter versichert, dass der in Betreuung gegebene Hund sein Eigentum ist und eine rechtsgültige Haftpflichtversicherung besteht. Während der Betreuungszeit bleibt der Hundehalter/Eigentümer Tierhalter nach § 833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung). Eine aktuelle Bestätigung der Versicherung ist bei der Abgabe zu hinterlegen.

  1. Der Aufnahme des Hundes in die Betreuung des "Hundehotel zum alten Forsthaus" erfolgt auf eigene Gefahr des Hundehalters. Der Hundehalter haftet für alle durch den zu betreuenden Hund verursachte (Personen-, Sach- oder Vermögens-) Schäden.

  2. Der Hundehalter erklärt sich ausdrücklich, dass er die Risiken einer Auseinandersetzung unter den Hunden kennt, akzeptiert und die eventuell entstehenden Kosten/Folgeschäden einer tierärztlichen Behandlung des eigenes Hundes selbst trägt.

  3. Die Haftung des "Hundehotel zum alten Forsthaus" ist für Schadensersatzansprüche und für jeden einzelnen Schadensfall entsprechend der Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt. Sofern im einzelnen Schadensfall kein Versicherungsschutz besteht, beschränkt sich die Haftung. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, der Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Inhaber des "Hundehotel zum alten Forsthaus" oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen und/oder für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des "Hundehotel zum alten Forsthaus" oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, bleibt hiervon ausgenommen.

  1. Für eigene mitgebrachte Gegenstände des Hundehalters wie Körbe, Decken, Boxen, Spielzeug, Leinen, o.Ä. übernimmt das "Hundehotel zum alten Forsthaus" keine Haftung.

  2. Ist zu betreuende Hund während der Betreuungszeit in dem "Hundehotel zum alten Forsthaus" oder auf Spaziergängen unter Aufsicht des "Hundehotel zum alten Forsthaus" bei einer Kontrolle durch das Ordnungsamt bzw. der Polizei unzureichend gekennzeichnet, trägt der Hundehalter evtl. anfallende Kosten.

  3. Auch bei sorgfältiger Betreuung kann es einmal passieren, dass der zu betreuende Hund entweicht. Sollte der betreunde Hund trotz intensivster Bemühen nicht wieder gefunden werden oder gar verunglücken, besteht seitens des Hundehalters kein Schadensersatzanspruch.

 

§ 10 Vorzeitige Abholung

  1. Der Hundehalter ist verpflichtet, einen Notfallkontakt zu nennen, der jederzeit nachrichtlich erreicht werden kann. Der Hundehalter bzw. der Notfallkontakt wird unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen. Er wird des Weiteren benachrichtigt, wenn der zu betreuende Hund in dem Hundehotel Aggressionsverhalten bzw. Angstverhalten zeigt, das eine gefahrlose Führung unmöglich macht oder sonstige unerwartete Gründe auftreten, die eine Abholung des zu betreuenden Hundes im Ermessen des "Hundehotel zum alten Forsthaus" notwendig machen. Der Hundehalter hat in diesen Fällen Sorge zu tragen, dass sein Hund durch ihn oder durch den Notfallkontakt innerhalb von 24 Stunden abgeholt wird.

  2. Sollte der zu betreunde Hund vorzeitig abgeholt werden, ist der Hundehalter verpflichtet, den gesamten Preis für den ursprünglich geplanten Aufenthalt und alle damit verbundenen Dienstleistungen zu bezahlen. Er hat keinen Anspruch auf einen Preisnachlass oder eine Erstattung auf den vertraglich vereinbarten Preis.

 

§ 11 Nichtabholung

  1. Der Hundehalter verpflichtet sich, den zu betreunden Hund nach Ablauf der vereinbarten Betreuungsdauer abzuholen. Bei Nichtabholung und keiner Kommunikation zwischen Hundehalter bzw. Notfallkontakt und dem "Hundehotel zum alten Forsthaus" wird der Hund nach 10 Tagen in ein Tierheim das das "Hundehotel zum alten Forsthaus" aussucht abgegeben. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten werden dem Hundehalter in Rechnung gestellt. Bis dahin verlängert sich der Vertrag am vereinbarten Abholtag automatisch, um 10 Tage. Für jeden zusätzlichen Tag ist der jeweilige Tagessatz zu entrichten. Das "Hundehotel zum alten Forsthaus" behält es sich vor den zu betreuenden Hund gegebenenfalls anderweitig unterzubringen, wenn das "Hundehotel zum alten Forsthaus" nach der vereinbarten Betreuungszeit ausgelastet ist.

§ 12 Bring- und Abholzeiten

  1. Für das Hundehotel:
    Montag bis Freitag
    08:00-10:30 Uhr Bring- und Abholzeit
    16:00-19:00 Uhr Abholzeit
    Samstage, Sonntage und Feiertage geschlossen

    Für die Hundetagesstätte:
    Montag bis Freitag
    08:00-10:30 Uhr Bringzeit
    16:00-19:00 Uhr Abholzeit
    Samstage, Sonntage und Feiertage geschlossen

 

Ein Anspruch auf andere Bring- und Abholzeiten besteht nicht.
Der Hund kann nur nach Absprache und nur zwischen 08:00 – 10:30 Uhr gebracht werden.
Die Öffnungszeiten gelten für die Hundehalter - für die Hunde ist das "Hundehotel zum alten Forsthaus" in der Regel rund um die Uhr, das ganze Jahr geöffnet.
Urlaubszeiten des Hundehotels werden 4 Wochen vorher bekannt gegeben auf www.hundehotelzumaltenforsthaus.de

 

  1. Kann der Hundehalter die Abholzeiten nicht einhalten, behält sich das "Hundehotel zum alten Forsthaus" vor den zu betreuenden Hund über Nacht unter zu bringen. Eine Abholung ist in diesem Fall erst wieder ab 8 Uhr am Folgetag möglich. Die Kosten der Notunterbringung sind vom Hundehalter im vollen Umfang zu tragen.

 

§ 13 Preise

  1. Der Hundehalter verpflichtet sich, den im Betreuungsvertrag festgelegten Preis in Euro zu bezahlen.

Schnuppertag                                       55,00 €

1 Tag Hundehotel (24 Stunden)     55,00 €

ab dem 11. Tag Hundehotel           50,00 €

1 Tag Hundetagesstätte                   40,00 €

10er Karte Hundetagesstätte       320,00 € (3 Monate gültig)

Alle Preise inkl. MwSt. Diese Preise sind bis zur nächsten Änderung gültig.

  1. Der Betreuungspreis wird vor Ort bei Abholung des zu betreuenden Hundes, in bar oder per EC-Karte gezahlt.

  2. In Ausnahmefällen ist der Betreuungspreis auf folgendes Konto zu überweisen:

Bank: VR-Bank Bonn Rhein-Sieg eG       Kontoinhaber: Hanna Bergermann

IBAN: DE55 3706 9520 1737 6720 14    BIC: GENODED1RST

Verwendungszweg: Rechnungsnummer und Hundename

  1. Zusätzlich entstandene Kosten durch bspw. Tierarztbesuche sind bei Abholung in bar zu bezahlen. Bei nicht Nachkommen der Zahlungspflicht behält sich das "Hundehotel zum alten Forsthaus" das Recht vor, den Hund solange einzubehalten, bis der Hundehalter den festgelegten Preis ausgleicht. Die dadurch entstehenden Mehrkosten trägt der Hundehalter.

 

§ 14 Leistungsstornierung/Leistungsreduzierung

  1. Reservierungen des Vertragspartners sind für beide Vertragspartner verbindlich. Bei einer Stornierung durch den Hundehalter kann das "Hundehotel zum alten Forsthaus"  folgenden Schadensersatz geltend machen:

  2. Hundehotel:

    1. kein Schadensersatz, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung dem "Hundehotel zum alten Forsthaus" mehr als 4 Wochen vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht 

    2. Schadensersatz i.H.v. 50% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung dem "Hundehotel zum alten Forsthaus" später als 4 Wochen vor dem vereinbarten Abgabetermin

    3. Schadensersatz i.H.v. 100% wenn keine Stornierung bzw. Reduzierung zugeht und keine Kommunikation über Stornierung bzw. Reduzierung erfolgt

 

 

Hundetagesstätte:

  1. kein Schadensersatz, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung dem "Hundehotel zum alten Forsthaus" mehr als 24 Stunden vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht.

  2. Schadensersatz i.H.v. 50% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung dem "Hundehotel zum alten Forsthaus" später als 24 Stunden vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht.

 

 

§ 15 Betriebsgelände

  1. Der Hundehalter verpflichtet sich, das Betriebsgelände nur im Hof zu betreten.

  2. Für alle Hunde gilt bei Betreten des Betriebsgeländes grundsätzlich Leinenpflicht.

  3. Das betreten des Betreibsgelände erfolgt auf eigene Gefahr.

  4. Ein Zutritt zum weiteren Betriebsgelände (Schleuse etc.) ist ohne Einverständnis oder Aufforderung nicht erlaubt.

  5. Die Benutzung der PKW-Parkplätze erfolgt auf eigene Gefahr.

  6. Der Hundehalter bzw. Besucher verpflichet sich folgende Regeln (Hof- und Schleusenregeln) einzuhalten:

- Wir bitten um Ruhe, kein dauerhaftes Bellen erlaubt

- Es befindet sich immer nur ein Hund-Mensch-Team in der Schleuse

- Auf dem gesamten Gelände gilt Leinenpflicht

- Kein Leinenkontakt zu anderen Tieren und Menschen

- Im Hof und in der Schleuse darf der Hund nicht markieren, sollte dies dennoch passieren, ist das "Hundehotel  zum aten Forsthaus" zu informieren

- Sollte der Hund Kot absetzen, ist dieser zu beseitigen und kann in der grauen Mülltonne entsorgt werden

 

§ 16 Kundendaten

  1. Der Hundehalter erklärt sich bereit, dass die erhobenen Personendaten und sachbezogenen Daten in die Kundenkartei aufgenommen werden. Diese Daten werden ausschließlich für das Geschäft des "Hundehotel zum alten Forsthaus" genutzt und nicht an Dritte weiter gegeben. Das "Hundehotel zum alten Forsthaus" behält sich vor, während der Betreuung Fotos oder Videos aufzunehmen. Der Hundehalter des zu betreuenden Hundes erklärt sich mit der Veröffentlichung dieser Materialien auf der Homepage und anderen Medien einverstanden.

 

§ 17 Ablehnungsrecht

  1. Das "Hundehotel zum alten Forsthaus" hat die Entscheidungsbefugnis, Anfragen und Aufträge jeglicher Art ohne Benennung von Gründen abzulehnen.

 

§ 19 Schlussbestimmungen

  1. Die Vertragssprache ist Deutsch. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen rechtswidrig oder ungültig sein oder werden, so bleiben die weiteren Bedingungen im Übrigen wirksam. Das "Hundehotel zum alten Forsthaus" und der Hundehalter werden die nichtige Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem gewollten rechtlichen und wirtschaftlichen Ergebnis der Vereinbarung der Vertragspartner am nächsten kommt. Eine solche Bestimmung gilt als vereinbart. Dieser Vertag ist für jede Betreuung des oben genannten Hundes gültig. Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform und sind dem "Hundehotel zum alten Forsthaus" unverzüglich mitzuteilen. Dieser Vertrag gilt auf schriftlichen Widerruf durch eine der Parteien. Mündliche Erklärungen sind unwirksam. Mit meiner Unterschrift erkenne ich den Hundebetreuungsvertrag einschließlich der Allgemeine Geschäftsbedingungen und des Infoblatt an. Für künftige Unterbringungen gilt der Vertrag weiter, sofern sich seitens des "Hundehotel zum alten Forsthaus", des Hundehalter oder des zu betreuenden Hundes nichts geändert hat. Ein neuer Vertrag ist nicht erforderlich.

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